- steuerbegünstigtes Sparen
- steuerbegünstigtes Sparen,Sparformen, bei denen Steuervergünstigungen gewährt werden. Erträge aus (Lebens-)Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind einkommensteuerfrei, wenn es sich um eine im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geförderte Versicherung handelt und die Erträge mit den Beiträgen verrechnet oder im Versicherungsfall beziehungsweise nach zwölfjähriger Vertragsdauer ausgezahlt werden (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG). Der frühere steuerliche Abzug auch von Bausparverträgen als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) ist seit 1996 nicht mehr möglich; Beiträge an Bausparkassen werden seither außerhalb des Steuergesetzes durch Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 1996 gefördert. Steuerfrei sind gemäß § 19 a EStG ferner Vermögensbeteiligungen (z. B. Aktien), die ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt (mit einer Sperrfrist von sechs Jahren) erhält.
Universal-Lexikon. 2012.